Meatstick Fleischthermometer Cyber

Hersteller:
The MeatStick
Artikel-Nr.:
PS860Y

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Der PS860Y ist ein MeatStick Edelstahlfühler zur Erweiterung eines MeatStick Sets. Diese Sets sind bis auf acht MeatSticks erweiterbar, die in der App gleichzeitig überwacht werden können. Zur einfachen Unterscheidung gibt es verschiedene Farben. Der PS860Y eignet sich für nahezu jede Zubereitungsart. Der Sensor des MeatSticks ist an zwei Stellen präzise kalibriert und sorgt so für äußerste Genauigkeit. Der innere Sensor liefert Daten bis 100°C, während der Umgebungssensor Temperaturen bis 300°C anzeigt. Die Elektronik im Edelstahlfühler wird während des Garvorgangs vom Fleisch geschützt. Der Keramikgriff hält Temperaturen bis zu 300°C aus. Mit einer Akkuladung (Ladegerät nicht enthalten) kann der MeatStick bis zu 24 Stunden betrieben werden, wird er nicht mehr benutzt, schaltet er sich nach 30 Minuten aus.

 

Hersteller The MeatStick
Farbe schwarz
Hauptfarbe Schwarz
Farbe - Sekundär gelb
Marke The MeatStick
Abmessungen 13,6 x 0,6 x 0 cm
Gewicht inkl. Verpackung 100 g
Hersteller-Artikelnummer PS860Y
Produkttyp Thermometer
Hinweis Zur Erweiterung eines vorhandenen MeatSticks Sets.
Abmessungen und Gewicht - Breite 6 mm
Abmessungen und Gewicht - Höhe 136 mm
Breite (cm) 0.60
Höhe (cm) 13.60
Artikelzustand Neu
Allgemein - Material Edelstahlfühler mit Keramikgriff
Temperatureinheit - Grad Celsius (°C) Ja
Farbe -keine Farbangabe Schwarz
Gewicht in kg 0,1
Messbereich - Max. Fleisch/Gebäck 100 °C
Messung - Kerntemperatur Ja
Einsatzbereich - Speisenzubereitung Ja
Finish Nicht relevant
Messbereich - Max. Ofen 300 °C
Messung - Garraumtemperatur Ja
Grundpreispflicht Nein
Einsatzbereich - Grill Ja
Gefahrgutversand Nein
Eigenschaft - Spülmaschinengeeignet Ja
ElektroG DE 5. Kleingeräte < 50cm Kantenlänge
Betriebsart - Akkubetrieb Ja
Ursprungsland CN
Produktart Thermometer
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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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