Gardena Bewässerungssteuerung Master

Hersteller:
Gardena
Artikel-Nr.:
1892-20

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Die Bewässerungssteuerung Master von GARDENA bietet Dir bei der Bewässerung Deiner Pflanzen im Garten viele Möglichkeiten. Eine automatische Gartenbewässerung bedeutet für Dich mehr Freizeit und eine optimale Wasserversorgung von Rasen, Blumenbeeten oder Sträuchern. Die batteriebetriebene Bewässerungssteuerung schließt Du direkt an den Wasserhahn an und verbindest den Gartenschlauch an den Wasserausgang. Bis zu sechs Bewässerungszeitpläne stehen Dir unabhängig voneinander zur Verfügung. Passe die individuelle Auswahl der Bewässerungen den Bedürfnissen Deiner Pflanzen an. Mit dem separat erhältlichen Wasserverteiler automatic können bis zu sechs verschiedene Anschlussgeräte zeitgesteuert werden. Durch den innovativen Dreh- und Drückschalter ist das Einstellen der flexiblen Zeitpläne auf dem gut lesbaren LC-Display in zehn verschiedenen Sprachen einfach. In wenigen Handgriffen legst Du den Startzeitpunkt, die Länge und das Intervall der Bewässerung fest. Die wetterbeständige Bedieneinheit des Garten-Bewässerungssystems ist abnehmbar und der Batteriestand wird jederzeit angezeigt. Mit der Bewässerungssteuerung Master passt Du Dich Schlechtwetterphasen an und reduzierst entweder die Bewässerungsdauer zentral in 10%-Schritten oder setzt sie für 1 bis 9 Tage aus. Durch die Water-Now-Funktion zapfst Du Wasser, ohne die Steuerung abnehmen zu müssen. Dank der Safe-Water-Stop-Technologie wird bei geringer Batterieleistung die nächste Bewässerung nicht gestartet, um einen unkontrollierten Wasseraustritt zu verhindern. Möchtest Du nachhaltig Wasser einsparen, kannst Du den GARDENA Bodenfeuchtesensor direkt an das Gerät anschließen. Der Sensor erkennt, ob die Erde noch feucht genug ist, sodass gegebenenfalls eine geplante Bewässerung nicht startet. 

Gardena Herstellerinformationen

Mit seinem Sitz in Ulm in Deutschland ist GARDENA die bevorzugte Gartenmarke für Millionen Haus- und Gartenbesitzer weltweit. GARDENA erreicht dies durch ein komplettes Angebot aller benötigten Produkte, ganz gleich, ob für Bewässerung, Rasenpflege, Baum- und Strauchpflege oder Bodenbearbeitung. All diese Produkte helfen dem passionierten Gärtner seinen Garten zu pflegen.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (GARDENA Manufacturing GmbH, GARDENA Service, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm) mit einer Dauer von 2 Jahren (wenn die Geräte ausschließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wurden).
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.gardena.com/de/garantiebestimmungen/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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