Husqvarna Automower 320 NERA

Hersteller:
Husqvarna
Artikel-Nr.:
970535112

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Zuverlässiger Mähroboter für anspruchsvolles Gelände

 

Der Automower® 320 NERA bietet einen reibungslosen und zuverlässigen Betrieb auch auf unwegsamem Gelände dank seiner patentierten beweglichen Vorderachse. Präzises und personalisiertes Mähen ist durch die kabellose Installation mit dem Husqvarna EPOS™ Plug-in Kit und dem Automower® Connect Zugriff über Ihr Smartphone möglich. Automatische Software-Updates mit FOTA (Firmware Over The Air). Für eine Rasenfläche von bis zu 2200 m² und Steigungen bis 50%.

 

Kapazität
AM320 NERA DE, AT, SI, FR, BE, NL ROBOTIC LAWN MOWER
Art-Nr.: 970 53 51‑12
Maximale Flächenkapazität 2.200 m²
Kabelart Wire
Maximale Steigung am Begrenzungskabel 25 %
Maximale Steigung innerhalb der Arbeitsfläche 50 %
Max. Laufzeit 24 h
Suchsystem 4-fach Suche
Leitkabel 2
Ladesystem Automatisch
Gesamtabmessungen  
Gewicht 12,8 kg
Produktabmessungen, Länge 75 cm
Produktabmessungen, Breite 54 cm
Produktabmessungen, Höhe 28 cm
Gerätedaten  
Farbe Grau
Lautstärke (wahrgenommen) 58 dB(A)
Protection index (IP Code) IPX5
Akku-Typ Li-Ion
Akku-Kapazität 5 Ah
Ladestrom 2,2 A
Typische Mähdauer je Ladezyklus 180 min
Normale Ladezeit 75 min
Mittlerer Energieverbrauch pro Monat bei maximalem Einsatz 7 kWh
Flächenkapazität 2.200 m²
Schneidsystem  
Schneidwerk 3 rotierende, rasiermesserscharfe Klingen
Schnitthöhe, max 60 mm
Schnitthöhe, min 20 mm
Arbeitsbreite 24 cm
Schnitthöhenverstellung Electric
Gleitteller Ja
Zwei Schneidrichtungen Ja
Steuerung  
Benutzeroberfläche Jogwheel, display and status LED:s/App
Informationsdisplay Color Display TFT 2,8” QVGA
Konnektivität Bluetooth®, Wi-Fi
App gesteuert Automower® Connect
Smart Home Integration Ja
Software Update FOTA
Sicherheit  
GPS-Diebstahlschutz Nein
GeoFence Ja
PIN-Code Ja
Alarm Ja
Hebesensor Ja
Neigungssensor Ja
Object detection Nein

Husqvarna Herstellerinformationen

Durch 330 Jahre Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit dem Anwender hat Husqvarna Know-How und Leidenschaft für das Produkt entwickelt. Das Unternehmen blickt auf viele Innovationen und ein ausgefeiltes Sortiment an Husqvarna® Forst- und Gartengeräten. Hier trifft Spitzenleistung auf Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit, damit Sie Ihre Arbeit effizient und sicher erledigen können.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (Husqvarna Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Straße 40, 89079 Ulm) mit einer Dauer von 24 Monaten bei privater Nutzung und 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Europäische Union und die Schweiz.

Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.husqvarna.com/de/serviceangebote/garantierichtlinien/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet.. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:Sie können bei uns gekaufte Altgeräte, oder fremdgekaufte Altgeräte beim Kauf eines Neugerätes bei uns zur Entorgung abgeben. GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


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