ECHO Akku-Heckenschere DHC-2200R inkl. Akku & Ladegerät + zweiter Akku

Hersteller:
ECHO
Artikel-Nr.:
DHC-2200R

Versandkostenfreie Lieferung!

Lieferzeit ca. 1-3 Werktag(e)

19,0% gespart

statt: 1.152,00 € *
933,00 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Die neue Akku-Heckenschere der X-Serie liefert mit einer Schnittlänge von 56,2 cm eine hervorragende Flächenleistung. Durch das extrem geringe Gewicht von nur 2,9 kg können auch längere Arbeitseinsätze problemlos bewältigt werden. Der neu entwickelte Motor ist extrem energieeffizient und durch die optimierte Konstruktion noch leistungsfähiger. Die einstellbare Geschwindigkeitskontrolle ermöglicht eine optimale Anpassung an jede Aufgabe. Dank längeren, 3-seitig geschärften Zähne mit größerem Abstand lässt sich die DHC-2200R flexibel einsetzen. Vom Schneiden großer Mengen bis hin zu präzisen Kleinstarbeiten. Der drehbare Griff sorgt für eine optimale Handhabung, während bewegliche Messer die Wartung vereinfachen. Ein langlebiges Nadellager sichert einen störungsfreien Betrieb für den täglichen, gewerblichen Einsatz.

 
  • 50,4V Lithium Ionen Technologie
  • besonders leise 
  • stufenlos regulierbare Drehzahl
  • 56,2 cm Schnittlänge
  • 2,9 kg Gewicht
  • 30 mm Zahnabstand
  • Messerführungsschutz

Technische Daten

Gewicht ohne Akku 2,9 kg
Gesamtlänge 119,6 cm
Akku Spannung 50,4V
Akku Kapazität 2 Ah Standard, 4 Ah optional
Akku Technologie 50,4V Lithium Ionen
Drehzahlregulierung stufenlos
Vibrationswert (links und rechts) 2,9 m/s² / 2,2 m/s²
Schalldruckpegel 86 dB(A)
Schallleistungspegel 94 dB(A)
Standard Akku LBP-50-150
Akku Laufzeit mit LBP-50-150 bis zu 65 min
Schnittlänge 56,2 cm
Zahnabstand 30 mm
Messerteilung 38 mm

ECHO Herstellerinformationen

Seit mehr als 70 Jahren spielt ECHO eine weltweit führende Rolle im Markt der professionellen Motorgeräte. Sowohl kommerzielle Anwender des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Garten- und Landschaftspflege als auch private Benutzer wissen die ausgezeichnete Qualität und Langlebigkeit der Produkte zu schätzen.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (ECHO Motorgeräte Vertrieb Deutschland GmbH, Otto-Schott-Straße 7,
72555 Metzingen) mit einer Dauer von 2 (gewerbliche Kunden) bzw. 5 Jahren (private Kunden). Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland

Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link
https://www.echo-pro.de/de/service/5-jahre-garantie/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

 

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


Garten-Motorgeräte, Rasenmäher, Rasentraktoren, Mähroboter, Forstwerkzeuge, Holzspalter, Motorsägen, Dünger, Erden, Rollrasen, Grills und mehr bei Düsing, Ihrem Gartentechnik-Fachhändler in Gelsenkirchen, schnell erreichbar auch aus der Region Bochum, Herne, Gladbeck, Bottrop, Recklinghausen, Essen.

Unser Service ist für Sie da.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!