STIHL FSA 57 Set AK 10 + AL 101

Hersteller:
STIHL
Artikel-Nr.:
45220115740

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Sehr leichte und einfach zu bedienende Akku-Motorsense für die Rasen- und Rasenkantenpflege in hausnahen Bereichen. Schneidkreis-Durchmesser 280 mm, einstellbare Schaftlänge per Knopfdruck. Abstandshalter zum Mähen rund um Hindernisse wie Bäume und Sträucher. Softgriff mit optimierter Bedienlogik. Von außen werkzeuglos befüllbarer Fadenmähkopf AutoCut C 3-2. Wahlweise ist der PolyCut 3-2 mit Messer verwendbar. Serienmäßig mit Akku AK 10 und Ladegerät AL 101.

 

Technische Daten

Akku-Technologie Lithium-Ion AK-System
Gewicht 1) 3,5 kg (1)
Schalldruckpegel 2) 74 dB(A) (4)
Schallleistungspegel 2) 89 dB(A) (4)
Vibrationswert links/rechts 3) 4/4 m/s² (5)
Gesamtlänge ohne Schneidwerkzeug 149 cm
Schneidkreis Durchmesser 280 mm
Schneidwerkzeug AutoCut C3-2
Akkulaufzeit mit AK 10 4) bis 25 min
Nennspannung 36 V
 

1) Ohne Akku, Schneidwerkzeug und Schutz 
2) K-Wert nach RL 2006/42/EG = 2,0 dB(A) 
3) K-Wert nach RL 2006/42/EG = 2 m/s² 
4) Laufzeiten sind Anhaltswerte und können je nach Anwendung variieren. 

 

 

STIHL Herstellerinformationen

Seit seiner Gründung vor über 90 Jahren hat sich Stihl von einem Einmann-Betrieb zu einem international tätigen Motorsägen- und Motorgerätehersteller entwickelt. Aus innovativen Ideen, eigenem Know-how und detailgenauer Wertarbeit entstand eine breite und stetig wachsende Produktpalette.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 13, 64807 Dieburg) mit einer Dauer von 24 Monaten bei privater Nutzung und 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung.
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.stihl.de/garantiebedingungen-der-stihl-vertriebszentrale.aspx

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Versand: Nur Selbstabholung

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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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