STIHL HSA 56 Set AK 10 + AL 101

Hersteller:
STIHL
Artikel-Nr.:
45210113510

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Stihl HSA 56 mit Akku AK 10 und Ladegerät AL 101 - 4521 011 3510 -

Für den perfekten Schnitt

Leichte Akku-Heckenschere mit sehr guter Schnittleistung für das Trimmen von Hecken und Sträuchern rund ums Haus. Einfach zu bedienen. Leise im Betrieb. Kein Gehörschutz notwendig. Beidseitig schneidendes Messer. Innovative Messergeometrie mit Tropfenform für mehr Halt der Zweige im Messer

test-gut

  Testsieger bei Stiftung Warentest 8/2017

  Die Beste im Test. Gegen 14 weitere Geräte glänzte die STIHL HSA 56 unter anderem mit dem "besten und schnellsten Schnitt" und wurde mit „Gut“ (1,7) zum Testsieger gekürt.

 

Technische Daten

Akku-Technologie Lithium-Ion COMPACT
Schnittlänge 45 cm
Gewicht 1) 2,9 kg
Nennspannung 36 V
Schalldruckpegel 2) 80 dB(A)
Schallleistungspegel 2) 91 dB(A)
Gesamtlänge 94 cm
Zahnabstand 30 mm
Akku-Laufzeit mit AK 10 3) bis 40 min
Akkulaufzeit mit AK 20 3) bis 80 min

1) Ohne Akku 
2) K-Wert nach RL 2006/42/EG = 2,0 dB(A) 
3) Laufzeiten sind Anhaltswerte und können je nach Anwendung variieren. 

 

Je nach Land sind Abweichungen von diesem Produktsortiment und von diesen Angaben möglich. Änderungen in Technik, Ausstattung, Preis und Zubehörangebot sind vorbehalten.

STIHL Herstellerinformationen

Seit seiner Gründung vor über 90 Jahren hat sich Stihl von einem Einmann-Betrieb zu einem international tätigen Motorsägen- und Motorgerätehersteller entwickelt. Aus innovativen Ideen, eigenem Know-how und detailgenauer Wertarbeit entstand eine breite und stetig wachsende Produktpalette.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 13, 64807 Dieburg) mit einer Dauer von 24 Monaten bei privater Nutzung und 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung.
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.stihl.de/garantiebedingungen-der-stihl-vertriebszentrale.aspx

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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