STIHL RMA 339 C Set AK 20 + AL 101

Hersteller:
STIHL
Artikel-Nr.:
63200111442

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Stihl RMA 339 C Set mit Akku und Ladegerät - 6320 011 1442 -

Komfortabler Akku-Rasenmäher mit Eco-Modus


Ein Akku-Rasenmäher wie der STIHL RMA 339 C schenkt Ihnen mehr Bewegungsfreiheit bei der Gartenarbeit. Er ist kabellos und leicht und verfügt zugleich über ausreichend Kraftreserven für kleinere und mittlere Gärten. Seine Energie bezieht er über das innovative STIHL AkkuSystem COMPACT. Die effizienten Lithium-Ionen-Zellen können Sie auch für andere kompatible STIHL Geräte verwenden. Aktivieren Sie den Eco-Modus, arbeitet der Rasenmäher noch sparsamer. Er sorgt dafür, dass die Drehzahl des Motors automatisch an die aktuell benötigte Leistung angepasst wird. Auch das strömungsoptimierte Messer ist auf Effizienz ausgelegt. So wird kostbare Akku-Kapazität gespart und die Flächenleistung erhöht. Weitere Features wie der ergonomisch geformte Mono-Komfortlenker, der klappbare Grasfangkorb und die zentrale Schnitthöhenverstellung machen das Rasenmähen noch komfortabler. Der STIHL RMA 339 C ist das ideale Gerät für Gärtner, die aufwandsarm arbeiten und zugleich präzise Ergebnisse erzielen wollen.

Technische Daten

Schnittbreite 37 cm
Schnitthöhe 30-70 mm
Grasfangkorb-Volumen 40 l
Gerätegewicht 16 kg
Schallleistungspegel garantiert LWAd 90 dB(A)
Schallleistungspegel gemessen LWA 89,4 dB(A)
Vibrationswert ahw 1,6 m/s²
Unsicherheitsfaktor K 0,8 m/s²
Unsicherheitsfaktor KpA 2 dB(A)
Gerätebreite 43 cm
Gerätehöhe 110 cm
Gerätelänge mit Grasfangkorb 122 cm
Startvorrichtung ES Elektrostart
Stopp MS Motorstopp
Akku-Technologie Lithium-Ion COMPACT

 

 

 

 

 

 

 

Je nach Land sind Abweichungen von diesem Produktsortiment und von diesen Angaben möglich. Änderungen in Technik, Ausstattung, Preis und Zubehörangebot sind vorbehalten.

 

STIHL Herstellerinformationen

Seit seiner Gründung vor über 90 Jahren hat sich Stihl von einem Einmann-Betrieb zu einem international tätigen Motorsägen- und Motorgerätehersteller entwickelt. Aus innovativen Ideen, eigenem Know-how und detailgenauer Wertarbeit entstand eine breite und stetig wachsende Produktpalette.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 13, 64807 Dieburg) mit einer Dauer von 24 Monaten bei privater Nutzung und 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung.
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.stihl.de/garantiebedingungen-der-stihl-vertriebszentrale.aspx

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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