Husqvarna Automower 405X

Hersteller:
Husqvarna
Artikel-Nr.:
970456212

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inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Husqvarna Automower® 405X, ist ein zuverlässiges und leistungsstarkes Modell der X-Line-Serie, das für kleinere Rasenflächen geeignet ist. Es mäht komplizierte Rasenflächen bis zu 600 m², verfügt über ein systematisches Durchgangsmähsystem für perfekt geschnittene enge Durchgänge. Automower 405X bewältigt problemlos Hänge mit einer Steigung von 40%. Viele Features wie elektrischer Schnitthöhenverstellung, TargetHeight, Frostsensor, Wettertimer uvm. sorgen für eine wunderschöne Rasenoberfläche. Der Mäher kann rundum mit einem Wasserschlauch gereinigt werden. Als Mitglied unserer X-Line-Reihe ist der Mäher mit Automower® Connect ausgestattet und bietet mit FOTA (Firmware over the air), GPS-Diebstahlverfolgung und GPS-gestützter Navigation zusätzliche Funktionen, damit Sie jederzeit die volle Kontrolle über das Geräte behalten. Das X-Line-Design beinhaltet ebenfalls LED-Scheinwerfer, Frontstoßstange und farbigen Radkappen.

  • Maximale Flächenkapazität: 600 m²
  • Flächenleistung je Stunde: 63 m²
  • Normale Ladezeit: 60 min
  • Akku-Typ: Li-Ion
  • Schnittbreite: 22 cm
  • Gewicht: 9,7 kg

Husqvarna Herstellerinformationen

Durch 330 Jahre Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit dem Anwender hat Husqvarna Know-How und Leidenschaft für das Produkt entwickelt. Das Unternehmen blickt auf viele Innovationen und ein ausgefeiltes Sortiment an Husqvarna® Forst- und Gartengeräten. Hier trifft Spitzenleistung auf Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit, damit Sie Ihre Arbeit effizient und sicher erledigen können.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (Husqvarna Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Straße 40, 89079 Ulm) mit einer Dauer von 24 Monaten bei privater Nutzung und 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Europäische Union und die Schweiz.

Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.husqvarna.com/de/serviceangebote/garantierichtlinien/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen Düsing GmbH & Co. KG, Braukämperstr. 95, 45899 Gelsenkirchen) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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