- Hersteller:
- Fiskars
- Artikel-Nr.:
- 1027228
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"Fiskars CarbonMax Abbrechklingenmesser, 25 mm"
Das CarbonMax Abbrechklingen-Universalmesser bietet bequemen Klingenwechsel von vorn, keine losen Teile; Klingenwechsel wird einfacher und schneller. Mit integriertem Segmentgreifer zum einfachen Greifen und Auffangen gebrauchter Klingen, damit Sie sich keine Sorgen über herumfliegende gebrauchte Klingen machen müssen.
Das verstärkte Metallende bietet zuverlässigen Schutz bei Schlägen und Herunterfallen. Beinhaltet 1 CarbonMax 25-mm Abbrech-Universalklinge, die 24x länger hält als Standarduniversalklingen.
Fiskars Herstellerinformationen
„Fiskars ist heutzutage der weltweit führende Anbieter von Alltagshilfen für Haus, Garten und Werkstatt. Auch in heimischen Küchen schätzen viele die wertigen Produkte. Sie sind für Langlebigkeit und Leistungsstärke bekannt. Küchenhelfer, Schneideutenilien und sogar Pfannen stellt Finnlands ältester Konzern her. Auch handgefertigtes Porzellangeschirr gibt es dank diverser Kooperationen zu erstehen. Besonders beliebt sind die vielfältigen Produkte für den Aussenbereich. Äxte, Besen- und Reinigungsgeräte, Bodengeräte und Co arbeiten zuverlässig und überzeugen auch professionelle Handwerker durch fortschrittliche Technologien. Die Fiskars Quantum Technik steht für Stärke, während Fiskars True Grip für Haltekomfort verantwortlich ist.
Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (Fiskars Germany GmbH, Kölner Straße 10, D-65760 Eschborn) mit einer Dauer von 25* Jahren (Unter Berücksichtigung der Garantieausnahmen und -beschränkungen zu finden auf https://www.fiskars.com/de-de/kundenservice/garantie/garantiebedingungen) . Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link
https://www.fiskars.com/de-de/kundenservice/garantie/garantiebedingungen
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.“